Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lackierung und Instandsetzung
Levara GmbH unter der Marke Glossery
Diese Bedingungen betreffen Aufträge zur Fahrzeuglackierung, Unfallinstandsetzung und Oberflächenbeschichtung. Sie gelten, soweit sie bei Vertragsschluss wirksam vereinbart werden. Individuelle Absprachen haben Vorrang.
1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Dein Vertragspartner ist die Levara GmbH, Herrenlandstraße 31–35, 78315 Radolfzell am Bodensee. Glossery ist eine Marke der Levara GmbH und kein eigenständiges Unternehmen. Du erreichst uns unter 07732 9572795 und info@glossery.de.
1.2 Die Bedingungen gelten für die von uns übernommenen Lackier-, Instandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegenüber Privatkunden und Unternehmen. Die jeweils beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Der gesonderte Verkauf von Waren und die bloße Nutzung des Glossery Studio sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
2 Auftrag und Leistungsumfang
2.1 Vor Beginn stimmen wir mit dir ab, welche Arbeiten durchgeführt werden, welche Teile und Flächen betroffen sind und welche Ausführung du wünschst. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Auftragserteilung und Annahme zustande. Aufträge können vor Ort, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine unverbindliche Anfrage, ein Termin zur Besichtigung oder ein im Konfigurator gespeicherter Look ist noch kein kostenpflichtiger Auftrag.
2.2 Wir dokumentieren den vereinbarten Umfang und empfehlen, auch Änderungen in Textform festzuhalten, etwa per E-Mail. Individuelle Absprachen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam, soweit das Gesetz keine besondere Form verlangt.
2.3 Nicht vereinbarte Zusatzleistungen führen wir nur nach deiner Zustimmung aus. Zeigen sich nach Demontage oder Vorbereitung weitere Schäden, informieren wir dich über die erforderlichen Arbeiten, die voraussichtlichen Mehrkosten und mögliche Terminänderungen. Ohne Freigabe beginnen wir die betreffenden Zusatzarbeiten nicht. Gesetzliche Befugnisse zur Abwendung unmittelbarer Schäden bleiben unberührt.
3 Preise und Kostenvoranschläge
3.1 Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Privatkunden werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmen dürfen Nettopreise mit ausdrücklich ausgewiesener Umsatzsteuer vereinbart werden. Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis ist für den vereinbarten Leistungsumfang verbindlich.
3.2 Ein Kostenvoranschlag ist eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands und kein Festpreis, soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Wird eine wesentliche Überschreitung absehbar, informieren wir dich unverzüglich. Deine gesetzlichen Rechte bei einer solchen Überschreitung bleiben unberührt. Es gibt keine automatische Freigabe zusätzlicher Kosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz.
3.3 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags berechnen wir nur, wenn dies zuvor gesondert vereinbart wurde. Kostenpflichtige Diagnose-, Demontage- oder Prüfleistungen werden vor ihrer Beauftragung mit Umfang und Preisgrundlage abgestimmt.
4 Fahrzeugzustand und Mitwirkung
4.1 Bitte teile uns bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Nachlackierungen, Beschichtungen, Versiegelungen und Besonderheiten des Fahrzeugs mit, soweit sie für den Auftrag relevant sind. Bei Leasing- oder Fremdeigentum muss die Berechtigung zur Beauftragung der vorgesehenen Arbeiten geklärt sein.
4.2 Bei der Übergabe können wir Zustand, sichtbare Vorschäden, Kilometerstand sowie übergebene Schlüssel und Teile dokumentieren. Diese Dokumentation beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche und ist keine Erklärung, dass keine weiteren Schäden vorhanden sind.
4.3 Verdeckte Untergrundmängel, Korrosion oder ungeeignete frühere Beschichtungen können zusätzliche Vorarbeiten erfordern. Wir besprechen erkannte Risiken und notwendige Maßnahmen mit dir. Unsere Prüf-, Hinweis- und fachlichen Sorgfaltspflichten sowie unsere Haftung bleiben unberührt. Vorschäden rechtfertigen keinen pauschalen Ausschluss von Mängelrechten.
5 Farbton und Ausführung
5.1 Farbton, Oberfläche und besondere Effekte werden auftragsbezogen festgelegt. Bei individuellen Farbtönen oder Effektbeschichtungen empfehlen wir eine Freigabe anhand eines realen Musters unter geeigneter Beleuchtung. Notwendige Anpassungen an angrenzende Flächen stimmen wir mit dir ab.
5.2 Fotos, Bildschirmdarstellungen und Glossery Studio dienen der Orientierung. Sie ersetzen kein verbindlich vereinbartes physisches Farbmuster. Beleuchtung, Blickwinkel und vorhandener Lackzustand beeinflussen die Farbwahrnehmung. Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Anforderungen. Eine Farbfreigabe schließt Mängelansprüche nicht pauschal aus.
6 Aushärtung und Pflege
6.1 Die zu bearbeitenden Flächen, der Farbton und die Oberfläche werden im Auftrag festgelegt. Eine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Garantie wird nur durch eine gesonderte ausdrückliche Garantieerklärung begründet.
6.2 Du erhältst die für die ausgeführte Lackierung oder Beschichtung erforderlichen Hinweise zu Aushärtung, Reinigung und Pflege. Konkrete Wartezeiten und Pflegevorgaben werden passend zum verwendeten System angegeben; diese Bedingungen legen keine pauschalen Zeiten fest.
6.3 Beschädigungen durch äußere Einwirkungen oder ungeeignete Behandlung sind von Mängeln unserer Leistung zu unterscheiden. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die gesetzliche Beweislast gelten unverändert. Ein Verstoß gegen Pflegehinweise führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Mängelrechte.
7 Termine und Durchführung
7.1 Fertigstellungstermine stimmen wir auftragsbezogen ab. Wir kennzeichnen, ob ein Termin verbindlich vereinbart oder lediglich eine voraussichtliche Fertigstellung angegeben ist. Bei erkennbaren Verzögerungen informieren wir dich und besprechen die weitere Durchführung. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
7.2 Erforderliche Bewegungen auf dem Betriebsgelände und erforderliche Prüf- oder Probefahrten sind im Rahmen des Auftrags zulässig. Weitergehende Nutzungen oder Transporte bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Wir führen die Arbeiten mit der geschuldeten fachlichen Sorgfalt aus.
8 Versicherungsschäden und Gutachter
8.1 Bei Versicherungsschäden können wir technische Unterlagen und die Rechnungsabwicklung unterstützen, soweit dies vereinbart und zulässig ist. Die Deckung, Haftung und Höhe einer Erstattung werden durch die zuständigen Beteiligten geklärt. Wir geben keine pauschale Zusage, dass eine Versicherung sämtliche Kosten übernimmt.
8.2 Ob und in welchem Umfang du selbst zur Zahlung verpflichtet bist, ergibt sich aus dem Auftrag und einer gegebenenfalls gesonderten Vereinbarung zur Abrechnung, Abtretung oder Kostenübernahme. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, bleibt der beauftragte Werklohn von einer Erstattung durch Dritte unabhängig. Verbindliche individuelle Zusagen zur Kostenübernahme gehen vor.
8.3 Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters und etwaige Kosten stimmen wir gesondert mit dir ab. Ein Gutachterauftrag oder eine Rechtsvertretung entsteht nicht allein durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen.
9 Abnahme und Abholung
9.1 Nach Fertigstellung informieren wir dich und vereinbaren die Übergabe. Du kannst die vereinbarten Arbeiten prüfen. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.2 Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Privatkunden ist insbesondere der gesetzlich erforderliche gesonderte Hinweis in Textform zu beachten. Diese Bedingungen ersetzen diesen Hinweis nicht.
9.3 Bitte hole das Fahrzeug zum vereinbarten Termin ab. Etwaige Folgen einer verspäteten Abholung richten sich nach gesonderten Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Bedingungen begründen keine pauschale Standgebühr und kein automatisches Verwertungsrecht.
10 Zahlung und Sicherungsrechte
10.1 Je nach Auftrag können Zahlung bei Abholung, eine Anzahlung und/oder Zahlung auf Rechnung vereinbart werden. Zahlungsart, Fälligkeit und ein gegebenenfalls gewährtes Zahlungsziel werden im konkreten Auftrag festgelegt. Wird eine Anzahlung vereinbart, werden ihre Höhe und Fälligkeit vor Auftragsschluss festgehalten; sie wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Soweit keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird die Vergütung nach den gesetzlichen Regeln bei Abnahme fällig. Eine Rechnung allein ändert keine bereits vereinbarten Zahlungsbedingungen.
10.2 Gesetzliche Rechte zur Verweigerung oder Zurückhaltung eines angemessenen Zahlungsbetrags, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10.3 Gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bedingungen begründen kein erweitertes Pfandrecht an Leasingfahrzeugen oder anderem Fremdeigentum und kein Pfandrecht für beliebige andere Forderungen.
11 Mängelrechte und Haftung
11.1 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Bitte informiere uns über Beanstandungen, damit wir die Arbeiten prüfen und eine gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung durchführen können. Diese Bitte ist keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Rechte zur Selbstvornahme, Minderung, zum Rücktritt und auf Schadensersatz bleiben nach ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen.
11.2 Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten weder einen pauschalen Haftungsausschluss noch eine Verkürzung gesetzlicher Mängelfristen. Eine gesonderte Garantie lässt gesetzliche Mängelrechte unberührt.
12 Kündigung und Widerruf
12.1 Du kannst den Werkvertrag vor Vollendung nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Die Abrechnung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Stornogebühr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Bei Verbraucherverträgen können insbesondere im Fernabsatz oder bei einem Abschluss außerhalb unserer Geschäftsräume gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Soweit erforderlich, stellen wir eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereit. Diese Bedingungen sind keine Widerrufsbelehrung und enthalten keine pauschale Zustimmung zu einem vorzeitigen Arbeitsbeginn oder zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
13 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
13.1 Wir möchten Meinungsverschiedenheiten zunächst im direkten Gespräch mit dir klären. Wir sind gesetzlich nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und übernehmen keine allgemeine Teilnahmeverpflichtung. Ob wir an einem solchen Verfahren teilnehmen, entscheiden wir nach Prüfung des konkreten Falls; eine Teilnahme sagen wir gegebenenfalls ausdrücklich zu. Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit bleiben unberührt.
13.2 Es gelten die gesetzlichen Regeln zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand. Diese Bedingungen vereinbaren keinen ausschließlichen Gerichtsstand gegenüber Privatkunden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach dem Gesetz; sie wird nicht automatisch durch eine möglichst ähnliche, weitergehende Regelung ersetzt.